HORVENTURE Archiv der Dunkelheit
AKTE F-074 VERTRAULICH - GUTACHTEN

FORENSISCHE DOKUMENTENANALYSE

Sektion
DOKUMENTE / GUTACHTEN
Archiv-ID
SEKTION XI - INTERNE VERWALTUNG
Archiviert
18.06.2026
Letzter Zugriff
18.06.2026
Autorisierung
DOKUMENTENFORENSIK
Typ
Analyse
GEGENSTAND DER UNTERSUCHUNG Vorgelegt: das Journal der vormaligen Archivarin (Kennung E.R.), Akte 74, Eintragungen mit Datierung September 2005 bis Mai 2007, dazu sieben versiegelte Beilagen aus demselben Bestand. Auftrag: Feststellung von Urheberschaft, Datierung und Echtheit. Auftraggeber: der amtierende Archivar (Kennung P.B.). METHODIK Vergleichende Handschriftanalyse (Duktus, Druckbild, Buchstabenverbindung), Prüfung von Tinte und Papieralter, Druck- und Zitterlinienanalyse. Als Vergleichsprobe diente eine aktuelle Schriftprobe des amtierenden Archivars. BEFUND 1 - URHEBERSCHAFT Alle Eintragungen stammen mit hoher Sicherheit von einer einzigen Hand. Auffällig ist der Übereinstimmungsgrad mit der Vergleichsprobe P.B. Er liegt bei ██████ Prozent, über dem Wert, der zwischen zwei verschiedenen Personen erklärbar ist. Ein statistischer Zufall wird ausgeschlossen. Eine Erklärung wird nicht angeboten. BEFUND 2 - DATIERUNG Tinte und Papier lassen sich nicht widerspruchsfrei datieren. Teile des Materials sind älter als die eingetragenen Daten. Andere Stellen, insbesondere die letzten drei Eintragungen, zeigen keinerlei Alterung, als wären sie erst vor Kurzem niedergeschrieben worden. Beide Befunde treten am selben Bogen auf und schließen sich physikalisch aus. BEFUND 3 - DRUCKBILD UND VERLAUF Der Schreibdruck steigt über die Eintragungen hinweg messbar an, die Zitterlinie nimmt zu. Der letzte Strich der letzten Eintragung endet ohne Absetzen. Der Stift wurde nicht vom Papier gehoben. Die Linie läuft über den Blattrand hinaus und bricht dort ab, wo das Papier endet, nicht dort, wo die Schreiberin aufgehört hat. BEFUND 4 - BEILAGEN Sechs der sieben Beilagen ließen sich nicht öffnen. Das Siegelmaterial reagiert auf kein übliches Lösemittel; eine Analyse der Substanz steht aus (vgl. Vermerk P.B.: "kein Wachs"). Die siebte Beilage trägt unter der Schrift von E.R. eine zweite, blassere Lage in derselben Hand, spiegelverkehrt, als hätte jemand von der Rückseite des Blattes mitgeschrieben. BEWERTUNG Fälschung wird ausgeschlossen. Die Dokumente sind echt. Kein Einzelbefund ist im Rahmen der üblichen Annahmen erklärbar. Das Gutachten bleibt in den entscheidenden Punkten ergebnisoffen. Nicht die Echtheit ist die Frage, sondern was diese Dokumente echt macht. EMPFEHLUNG Bestand nicht weiter physisch befassen. Beilagen versiegelt belassen. Schriftprobe des amtierenden Archivars in regelmäßigen Abständen erneuern und mit E.R. abgleichen. Bei weiter steigendem Übereinstimmungsgrad ist zu entscheiden, ob der amtierende Archivar noch als unabhängige Vergleichsperson geführt werden kann.

Tonfragment · Dauer 00:41

WIEDERGABE UNTERBROCHEN - SPUR BESCHÄDIGT

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